Zur Förderung der Organisation von Radrennveranstaltungen unterstützt der LRV Wien seine Vereine im folgenden Ausmaß unter folgenden Bedingungen:

Förderungsausmaß

  1. Übernahme der Kosten von maximal einem LRV-Kommissar pro Veranstaltungstag über PRAE an den LRV-Wien
  2. Übernahme der anfallenden Kosten für den Sanitätsdienst. Zur Sicherstellung einer marktüblichen Preisgestaltung ist dafür ein Kostenvoranschlag vorab und die Freigabe durch den LRV-Vorstand notwendig.
    Bei zu hohen Kosten des Sanitätsdienst behält sich der LRV-Wien vor, nur einen Teil der Kosten zu übernehmen. Die Rechnungsadresse muss die Verbandsadresse des LRV-Wien sein.

Förderungsbedingungen

  1. Es müssen Rennen für Nachwuchskategorien (<= U17) mitausgeschrieben sein.
  2. Für Nachwuchskategorien bis einschließlich U17 darf zumindest für Starterinnen und Starter von Wiener Vereinen kein Nenngeld eingehoben werden.
  3. Die Nenngeldregelung muss dem Reglement von Cycling Austria entsprechen.
  4. Das aktuelle Logo des LRV Wien muss in der Ausschreibung und auf Werbematerial (z.b. Flyer) der Veranstaltung abgebildet werden.
  5. Sofern der LRV-Wien dies zur Verfügung stellt muss Werbematerial wie z.b. Drop-Flags oder Banner vor Ort sichtbar aufgestellt werden.
  6. Wenn der LRV-Wien im Rahmen der Veranstaltung Wiener Landesmeisterschaften durchführen möchte, muss der Veranstalter Zeit und Raum für die Siegerehrung der Landesmeister zur Verfügung stellen.