Zur Förderung der Organisation von Radrennveranstaltungen unterstützt der LRV Wien seine Vereine im folgenden Ausmaß unter folgenden Bedingungen:
Förderungsausmaß
- Übernahme der Kosten von maximal einem LRV-Kommissar pro Veranstaltungstag über PRAE an den LRV-Wien
- Übernahme der anfallenden Kosten für den Sanitätsdienst. Zur Sicherstellung einer marktüblichen Preisgestaltung ist dafür ein Kostenvoranschlag vorab und die Freigabe durch den LRV-Vorstand notwendig.
Bei zu hohen Kosten des Sanitätsdienst behält sich der LRV-Wien vor, nur einen Teil der Kosten zu übernehmen. Die Rechnungsadresse muss die Verbandsadresse des LRV-Wien sein.
Förderungsbedingungen
- Es müssen Rennen für Nachwuchskategorien (<= U17) mitausgeschrieben sein.
- Für Nachwuchskategorien bis einschließlich U17 darf zumindest für Starterinnen und Starter von Wiener Vereinen kein Nenngeld eingehoben werden.
- Die Nenngeldregelung muss dem Reglement von Cycling Austria entsprechen.
- Das aktuelle Logo des LRV Wien muss in der Ausschreibung und auf Werbematerial (z.b. Flyer) der Veranstaltung abgebildet werden.
- Sofern der LRV-Wien dies zur Verfügung stellt muss Werbematerial wie z.b. Drop-Flags oder Banner vor Ort sichtbar aufgestellt werden.
- Wenn der LRV-Wien im Rahmen der Veranstaltung Wiener Landesmeisterschaften durchführen möchte, muss der Veranstalter Zeit und Raum für die Siegerehrung der Landesmeister zur Verfügung stellen.